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Die DITIB bietet neben religiösen, sozialen, kulturellen, sportlichen Aktivitäten auch diverse Bildungsaktivitäten an.
"Eine erfolgreiche Integration fängt in jungen Jahren an"
Die DITIB arbeitet seit 1984 mit umfangreichen Angeboten, um die Integration der Mitbürger mit Migrationshintergrund in die Aufnahmegesellschaft zu ermöglichen. Die Arbeitsschwerpunkte von der DITIB gliedern sich in folgende Bereiche.
Bildung und Kulturabteilung
Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten, Sprachkurse, Alphabetisierungskurse, Seminare und Konferenzen, Veranstaltungen von kulturellen und musischen Angeboten.
Jugendabteilung
Betreuung und Beratung der Jugendlichen durch pädagogische Fachkräfte, Freizeitangebote in Form von Sportangeboten, Bildungsseminare für Jugendliche in schulischen, beruflichen und sozialpolitischen Bereichen, zielgerichtete Projekte für Jugendliche zum Beispiel mit der IHK, die der Berufsqualifizierung, der Bildungsorientierung und dem Erarbeiten und Herausfinden der eigenen Ressourcen dienen sollen.
Frauenabteilung
Psychologische und pädagogische Beratung und Betreuung von Migrantinnen aller Altersgruppen. Freizeitangebote wie Ausflüge, Kermis oder Seniorinnenfrühstück.
Interkultureller und interreligiöser Dialog
Jugendliche mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Ansichten tauschen sich zu diversen Themen aus und sind im Dialog.
Integrationsarbeit
Die Mehrheit der türkischen Migranten hat ihre ursprüngliche Absicht, in ihre Heimat zurückzukehren, aufgegeben. Sie haben Deutschland als ihr zweites Heimatland und neues Lebensumfeld gewählt. Es gilt, Angebote für diese Personengruppe bereitzustellen und ihre Integrationsbereitschaft zu fördern. In diesem Zusammenhang stellen wir uns als DITIB die Integration als Partizipation der Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Leben vor. Dafür ist die Akzeptanz und Gleichstellung der Migranten im gesellschaftlichen Leben unter Anerkennung der Verschiedenheit ihrer Kultur, Sprache und traditionellen Sitten und Gebräuche, insbesondere aber auch der Religionszugehörigkeit unentbehrlich.
In Zusammenarbeit mit sachkundigem Fachpersonal und Institutionen stellen wir folgende Integrationsangebote:
- Informationsveranstaltungen mit Polizei, VHS, IHK, Feuerwehr etc.
- Organisation und Beteiligung an Begegnungsabenden
- Beteiligung an Straßen- und Nachbarschaftsfesten
- Gemeinsame Ausflüge, Veranstaltungen und Sportveranstaltungen
- Mitwirkung und Gestaltung bei Bundes und Landesprogrammen
Des Weiteren ist geplant, auch Kurse anzubieten wie:
- Nachhilfe für Schüler
- Kunst und Grafikkurse
- Weiterbildungskurse
- Aufklärung in Gesundheitsfragen
- Individuelle Seminarveranstaltungen
Kommen Sie auf uns zu, falls Sie mehr darüber erfahren möchten.
Kulturelle Tätigkeiten
Die DITIB bietet Freizeitgestaltung für Jugendlichen (Mädchen wie Jungen) mit einem vielseitigen Programm an. Es umfasst das Erlernen von Volkstänzen oder Musikinstrumenten, sowie das Vortragen von Liedern im Chor.
Bei unseren kulturellen Aktivitäten ist es uns wichtig, dass unsere Kinder und Jugendlichen ihre traditionelle Identität bewahren können und gleichzeitig ihre Ich-Identität aufbauen können.
Ein weiteres Anliegen unserer Arbeit ist es, diese Kultur auch der deutschen Mehrheitsgesellschaft vorzustellen, denn unterschiedliche Kulturen und Religionen sind ein Vorteil und eine Bereicherung für die gesamte Gesellschaft.
Dazu gehören Tätigkeiten wie:
- Gemeinsames Feiern von Festtagen mit (Folkloristische Chor und Volkstanz)
- Mal-, Gedicht, Wissen – und Aufsatzwettbewerbe
- Bildungsreisen in Deutschland und Europa
- Gemeinsame Wanderungen und Ausflüge
- Kunstausstellungen
- Theatervorstellungen
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.
Bestattungshilfe
Die DITIB bietet Freizeitgestaltung für Jugendlichen (Mädchen wie Jungen) mit einem vielseitigen Programm an. Es umfasst das Erlernen von Volkstänzen oder Musikinstrumenten, sowie das Vortragen von Liedern im Chor.
Bei unseren kulturellen Aktivitäten ist es uns wichtig, dass unsere Kinder und Jugendlichen ihre traditionelle Identität bewahren können und gleichzeitig ihre Ich-Identität aufbauen können.
Ein weiteres Anliegen unserer Arbeit ist es, diese Kultur auch der deutschen Mehrheitsgesellschaft vorzustellen, denn unterschiedliche Kulturen und Religionen sind ein Vorteil und eine Bereicherung für die gesamte Gesellschaft.
Dazu gehören Tätigkeiten wie:
- Gemeinsames Feiern von Festtagen mit (Folkloristische Chor und Volkstanz)
- Mal-, Gedicht, Wissen – und Aufsatzwettbewerbe
- Bildungsreisen in Deutschland und Europa
- Gemeinsame Wanderungen und Ausflüge
- Kunstausstellungen
- Theatervorstellungen
Bei Bedarf können Sie gerne auf uns zukommen.
Hadsch & Umra
Hadsch (die Wallfahrt nach Mekka) ist eine der religiösen Grundpflichten eines jeden Moslem. Nach koranischem Gebot (Koran 3/97) ist jeder volljährige Moslem verpflichtet, wenigstens einmal in seinem Leben die Wallfahrt nach Mekka zu verrichten, sofern er dazu imstande ist und die Möglichkeit hierzu hat. Mit der Wallfahrt nach Mekka wird der Moslem auf die Ursprünge des Islam verwiesen und dorthin geführt, wo die koranische Offenbarung herabgesandt worden ist. Im Jahre 632 n. Chr. pilgerte der Prophet Mohammad (s.a.s.) nach Mekka. Die Riten, die er bei dieser Wallfahrt vollzogen hat, gelten als verbindlich für die Pilger aller Zeiten.
Ziel der Wallfahrt ist in erster Linie die Kaaba, die von Abraham und seinem Sohn Ismael als Haus Gottes und der Menschen erbaut wurde (Koran 2/124 – 129). Die Wallfahrt ist nur gültig, wenn die Pilger sich den Bedingungen eines besonderen Weihezustandes (Ihram) unterwerfen und die obligatorischen Wallfahrtsrituale, die im folgenden tabellarisch aufgeführt werden, an den festgelegten Tagen des Monats Zu I-Hidscha vollziehen.
1. Ihram (Weihezustand)
Vor dem Betreten mekkanischen Bodens muß der Pilger an bestimmten, Miqat genannten Treffpunkten seine Absicht bestätigen, die vorgeschriebene Wallfahrt zu vollziehen. Diese Absicht wird ebenfalls vor jeder Handlung während des Hadsch bekundet. Dann versetzt er sich auch äußerlich in den Weihezustand, indem er Waschungen und weitere Reinigungsriten vollzieht, seine Kleider ablegt, zwei ungenähte weiße Tücher anlegt (eins um die Hüften und eins um die Schultern geschlungen) und zwei Gebetseinheiten verrichtet. Bis zum Ende der eigentlichen Wallfahrt hat der Pilger alle Handlungen zu vermeiden, die seinen Weihezustand aufheben.
2. Tawaf (Rundlauf um die Kaaba)
In der Heiligen Moschee in Mekka beginnt der Pilger mit dem siebenmaligen Umlauf um die Kaaba. Die Kaaba befindet sich
während des Rundlaufs zu seiner Linken. Der Umlauf beginnt an dem in einer Ecke eingemauerten Schwarzen Stein und endet auch dort.
3. Tawafgebet
Nach dem Umlauf um die Kaaba verrichtet der Pilger zwei Gebetseinheiten an der Stätte Abrahams.
4. Sa’y (Streben)
Nach dem Tawafgebet begibt sich der Pilger nach Masaa. Masaa ist die Entfernung zwischen den beiden Hügeln Safa und Marwah. Der Pilger läuft eiligen Schrittes zwischen diesen Hügeln dreimal hin und zurück und noch einmal hin (Koran 2/158).
5. Taqsir (Kürzung)
Nach der Verrichtung des Sa“y werden entweder die Fingernägel geschnitten oder das Haar ein wenig gekürzt. Es wird empfohlen, beides zu tun. Danach ist der Weihezustand teilweise aufgehoben.
6. Arafat
Am 8. Zu I-Hidscha versetzen sich die Pilger wieder in den Weihezustand und ziehen in Gruppen zu dem etwa fünfundzwanzig Kilometer von Mekka entfernten Berge Arafat.
Am 9. Zu I-Hidscha müssen sie sich vom Mittag bis zum Sonnenuntergang in Arafat aufhalten.
7. Maschar
Nach Sonnenuntergang verlassen die Pilger Arafat wieder und ziehen nach Maschar (Muzdalifa), wo sie bis zum Sonnenaufgang des 10. Zu I-Hidscha verweilen. Den kurzen Aufenhalt in Maschar nutzen die Pilger u. a. dazu, 49 bzw. 70 Steinchen zu sammeln.
8. Mina
Nach dem kurzen Aufenthalt in Maschar setzen die Pilger ihre Wanderung fort, so daß sie nach Sonnenaufgang die Grenze zu Mina überschreiten. Dort steinigen sie symbolisch den Satan, indem sie 7 Steinchen auf eine Dschamarah al-Aqba genannte Säule werfen. Darauf werden Opfertiere geschlachtet. Das in der islamischen Welt gefeierte Opferfest ( Id al-Adha) erinnert an das Opfer Abrahams (Koran 37/107; 2/1241 und wird am 10. des Monats Zu I-Hidscha begangen.
Im Anschluß daran wird das Haar geschoren bzw. gestutzt und der Weihezustand ist teilweise aufgehoben.
9. Tawaf
Nun begeben sich die Pilger erneut nach Mekka, vollziehen einen weiteren siebenmaligen Rundlauf um die Kaaba und verrichten zwei Einheiten des Tawafgebets.
10. Sa’y und Abschluß-Tawaf
Der Lauf zwischen Safa und Marwah wird wiederholt. Danach wird ein Abschlußtawaf um die Kaaba verrichtet, an den zwei Gebetseinheiten anschließen. Am 11. und 12. Tag haben sie jeweils 7 Steinchen auf die oben genannte und zwei weitere Säulen zu werfen. Damit ist die vorgeschriebene Pflichtwallfahrt beendet.
Wer freiwillig auch am 13. Tag noch in Mina verweilt, muß den Steinigungsritus noch einmal wiederholen.
Die Pilger bleiben üblicherweise noch ein paar Tage in Mekka und nutzen diese Gelegenheit zu weiterer Andacht und zu Diskussionen über die Angelegenheiten der Moslems der Welt.
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